
Der UVS NÖ ist gerichtsähnlich organisiert und besteht aus einem Vorsitzenden (Präsidenten), einem Stellvertretenden-Vorsitzenden (Vizepräsidenten) und der erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern. Der UVS NÖ umfasst derzeit 30 Mitglieder und in etwa die gleiche Anzahl an Verwaltungspersonal.
Der Sitz des UVS NÖ ist seit seiner Einrichtung im Jahre 1991 in St. Pölten. Daneben bestehen in Wiener Neustadt, Mistelbach und Zwettl ständig besetzte Außenstellen.
Die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Mitglieder und damit auch zwischen dem Sitz in St. Pölten und den Außenstellen wird in der Geschäftsverteilung geregelt, die am Ende eines jeden Jahres von der Vollversammlung der Mitglieder für das folgende Kalenderjahr zu beschließen ist. Auf Basis dieser Geschäftsverteilung weist der Präsident alle anfallenden Rechtssachen den zuständigen Mitgliedern und Kammern zu. Nähere Informationen zur Geschäftsverteilung sind sowohl am Sitz des UVS NÖ als auch an den Außenstellen jederzeit zu erhalten und auch den jeweiligen Amtstafeln im Zugangsbereich der einzelnen Dienststellen zu entnehmen.
Je nach Verwaltungsmaterie werden die Entscheidungen durch Bescheid entweder von einem Einzelmitglied oder einer Kammer (bestehend aus drei Mitgliedern) getroffen. Die Mitglieder sind bei der Besorgung aller ihnen nach den Art. 129a und 129b B-VG zukommenden Aufgaben an keine Weisungen gebunden.
Die Leitung der Außenstellen obliegt den AußenstellenleiterInnen, die dem Präsidenten unterstellt sind.
Sitz des UVS NÖ: St. Pölten
Präsident: Dr. Wilhelm Becksteiner
Vizepräsident: Dr. Berthold Kindermann-Zeilinger
Außenstelle Wiener Neustadt
Leiterin: Mag. Elisabeth Krausböck
Außenstelle Mistelbach
Leiterin: Mag. Margit Baar
Außenstelle Zwettl
Leiter: Mag. Josef Hollerer
Evidenzstelle
Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ ist auch eine Evidenzstelle eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, die Entscheidungen zu dokumentieren und auszuwerten, damit - bei voller Wahrung der Unabhängigkeit der Mitglieder - auf eine möglichst einheitliche Entscheidungspraxis Bedacht genommen werden kann.
Die vom UVS NÖ getroffenen Entscheidungen werden überdies teilweise auch in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingegeben, damit auf diese Entscheidungen auch von extern zugegriffen werden kann.