
Derzeit sind beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ folgende Nachprüfungsverfahren nach dem NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz anhängig:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:
Senat-AB-11-0389
Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ ist folgender nicht offenkundig unzulässiger Nachprüfungsantrag eingebracht worden:
1. öffentlicher Auftraggeber: VALET-Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H.
vertreten durch Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH
Wagramer Straße 191220 Wien
vergebende Stelle: Delta Projectconsult GmbHKalkofenstraße 214600 Wels
2. betroffenes Vergabeverfahren: Landesklinikum Thermenregion Mödling, Gewerk:
Stark- und Schwachstrom (555.2 – Stark- und
Schwachstrom, Ausschreibungsnummer
BD6-LKH-91/117-2011)
3. bekämpfte gesondert anfechtbare Entscheidung: Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers vom 25.10.2011 auf Ausscheidung des Angebotes der Ing. Sumetsberger GmbH, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Ebendorferstraße 3, 1010 Wien
Hinweis auf Präklusionsfolgen:Gemäß § 7 Abs. 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz ist zu beachten, dass im Verfahren zur Nichtigerklärung ferner jene Unternehmer Parteien sind, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmer verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 12 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 12 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Zu dieser Vergaberechtssache wurde für
Montag, den 09. Jänner 2012, um 09.00 Uhr,
eine öffentlichen mündlichen Verhandlung anberaumt.
Ort der Verhandlung: Unabhängiger Verwaltungssenat
im Land NÖ
Außenstelle Wr. Neustadt
Ungargasse 33
2700 Wr. Neustadt
Stock/Zimmer Nr.: 3. Stock / Zi. Nr. 332