
Tel. +43 (0)2742 - 90 5 90 DW 15528
A-3109 St. Pölten, Wiener Straße 54
Fax: +43 (0)2742 - 90 5 90 DW 15540
E-Mail: post.uvs@noel.gv.at
Amtsstunden:
Montag - Donnerstag 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 14.00 Uhr
(Hinweis: keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen
einschließlich des 15. November und am 24. und 31. Dezember,
am Karfreitag und am 02. November nur bis 12.00 Uhr)
Sprechtag:
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Bankverbindung:
NÖ Landeshypothekenbank
Kontnummer: 6 455 000 406
BLZ: 53 000
BIC- (HYPNATWW) und IBAN-Code (AT94 5300 0064 5500 0406)
Mistelbach
A-2130 Mistelbach, Liechtensteinstraße 44
Tel.: +43 (0)2572 - 47 63 DW 11211
Fax: +43 (0)2572 - 47 63 DW 11218
E-Mail: post.uvs-mi@noel.gv.at
Wiener Neustadt
A-2700 Wr. Neustadt, Ungargasse 33
Tel.: +43 (0)2622 - 90 5 90 DW 10738
Fax: +43 (0)2622 - 90 590 DW 10700
E-Mail: post.uvs-wn@noel.gv.at
Zwettl
A-3910 Zwettl, Am Statzenberg 2
Tel.: +43 (0)2822 - 58 262 DW 10442
Fax: +43 (0)2822 - 58 262 DW 10400
E-Mail: post.uvs-zt@noel.gv.at
Amtsstunden an allen Außenstellen:
Montag - Donnerstag 07.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag zusätzlich von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr
(Hinweis: keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen
einschließlich des 15. November und am 24. und 31. Dezember,
am Karfreitag und am 02. November nur bis 12.00 Uhr)
Sprechtag auf allen Außenstellen:
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Hinweis:
Alle Dienststellen des UVS NÖ sind auch unter der Rufnummer +43 (0)2742 /
9005 bei gleichbleibender Durchwahlklappe erreichbar.
Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines
Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG:
Die Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und
sonstigen Mitteilungen an den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land
NÖ ist nur an die bei den obig erwähnten Dienststellen (St.
Pölten, Mistelbach, Wr. Neustadt und Zwettl) angeführten Adressen
(Postadresse, Telefon- und Faxnummer sowie e-mail-Adresse) zulässig.
Die Einbringung an die persönliche e-mail-Adresse eines Mitgliedes oder
eines Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin des Unabhängigen Verwaltungssenates
im Land NÖ ist nicht zulässig, da etwa im Falle der Abwesenheit der
betreffenden Person die Weiterleitung und Bearbeitung der Eingabe nicht
sichergestellt ist.
Die Empfangsgeräte für elektronische Eingaben (Telefax und e-mail)
werden nur während der Amtsstunden betreut. Eingaben, die außerhalb
der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, gelten erst mit
Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt (womit
behördliche Entscheidungsfristen zu laufen beginnen) und werden erst mit
Wiederbeginn der Amtsstunden in Bearbeitung genommen. Spam-mails und e-mails,
die Computerviren enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht
bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der
Übermittler auch nicht informiert. Gleiches gilt für Eingaben, die
ausführbare Programme enthalten können.
Für Eingaben, die per e-mail übermittelt werden, dürfen
ausschließlich folgende Formate verwendet werden:
ASCII, MS Office Word, MS Office Excel, GIF, JPEG, BMP, TIFF, PNG, ZIP und PDF