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Überschrift Unabhängiger Verwaltungssenat im Land Niederösterreich

Willkommen auf der UVS - Homepage von Niederösterreich

Kontakt

Sitz des UVS NÖ: St. Pölten

Tel. +43 (0)2742 - 90 5 90 DW 15528

A-3109 St. Pölten, Wiener Straße 54
Fax: +43 (0)2742 - 90 5 90 DW 15540
E-Mail: post.uvs@noel.gv.at

Amtsstunden:
Montag - Donnerstag 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 14.00 Uhr
(Hinweis: keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen
einschließlich des 15. November und am 24. und 31. Dezember,
am Karfreitag und am 02. November nur bis 12.00 Uhr)

Sprechtag:
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Bankverbindung:
NÖ Landeshypothekenbank
Kontnummer: 6 455 000 406
BLZ: 53 000
BIC- (HYPNATWW) und IBAN-Code (AT94 5300 0064 5500 0406)

UVS-Außenstellen

Mistelbach
A-2130 Mistelbach, Liechtensteinstraße 44
Tel.: +43 (0)2572 - 47 63 DW 11211
Fax: +43 (0)2572 - 47 63 DW 11218
E-Mail: post.uvs-mi@noel.gv.at

Wiener Neustadt
A-2700 Wr. Neustadt, Ungargasse 33
Tel.: +43 (0)2622 - 90 5 90 DW 10738
Fax: +43 (0)2622 - 90 590 DW 10700
E-Mail: post.uvs-wn@noel.gv.at

Zwettl
A-3910 Zwettl, Am Statzenberg 2
Tel.: +43 (0)2822 - 58 262 DW 10442
Fax: +43 (0)2822 - 58 262 DW 10400
E-Mail: post.uvs-zt@noel.gv.at

Amtsstunden an allen Außenstellen:
Montag - Donnerstag 07.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag zusätzlich von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr
(Hinweis: keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen
einschließlich des 15. November und am 24. und 31. Dezember,
am Karfreitag und am 02. November nur bis 12.00 Uhr)

Sprechtag auf allen Außenstellen:
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Hinweis:
Alle Dienststellen des UVS NÖ sind auch unter der Rufnummer +43 (0)2742 / 9005 bei gleichbleibender Durchwahlklappe erreichbar.

Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG:

Die Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen an den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ ist nur an die bei den obig erwähnten Dienststellen (St. Pölten, Mistelbach, Wr. Neustadt und Zwettl) angeführten Adressen (Postadresse, Telefon- und Faxnummer sowie e-mail-Adresse) zulässig.

Die Einbringung an die persönliche e-mail-Adresse eines Mitgliedes oder eines Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land NÖ ist nicht zulässig, da etwa im Falle der Abwesenheit der betreffenden Person die Weiterleitung und Bearbeitung der Eingabe nicht sichergestellt ist.

Die Empfangsgeräte für elektronische Eingaben (Telefax und e-mail) werden nur während der Amtsstunden betreut. Eingaben, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt (womit behördliche Entscheidungsfristen zu laufen beginnen) und werden erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden in Bearbeitung genommen. Spam-mails und e-mails, die Computerviren enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler auch nicht informiert. Gleiches gilt für Eingaben, die ausführbare Programme enthalten können.

Für Eingaben, die per e-mail übermittelt werden, dürfen ausschließlich folgende Formate verwendet werden:
ASCII, MS Office Word, MS Office Excel, GIF, JPEG, BMP, TIFF, PNG, ZIP und PDF