
Seit 1991 ist in jedem Bundesland ein Unabhängiger Verwaltungssenat (UVS) eingerichtet. Die UVS in den Ländern sind neben dem Asylgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen (Artikel 129 B-VG).
Hier erreichen Sie die jeweiligen UVS in den Bundesländern: